Seit Beginn des Jahres 2020 ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Maßnahmen möglich. Hier beraten wir Sie gerne über die technischen Voraussetzungen und können Ihnen auch die entsprechenden Bescheinigungen für das Finanzamt ausstellen.
Bei allen Fragen zu steuerlichen Aspekten und zu Art und Höhe der Förderung durch steuerliche Abschreibung sowie deren Abwicklung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.