Beim Energieausweis für Wohngebäude unterscheidet man zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Eine Wahlmöglichkeit besteht nur bei Gebäuden, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, oder die 5 und mehr Wohneinheiten haben.
Bei allen anderen Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.geschrieben.